Lärmminderungspläne und Lärmkartierung
Für Wohngebiete und sonstige Gebiete, die Lärm ausgesetzt sind, haben die Gemeinden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47a) Schallimmissionspläne aufzustellen.
Gemeinsam mit einem Verkehrsplaner hilft Treiber-Lärmschutz dem Stadtplaner bei der Suche nach Lösungen (Lösung von Konflikten) und ermittelt ein optimales Konzept für Lärmminderungs-maßnahmen. Treiber-Lärmschutz führt Lärmkartierung nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie durch.
Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne
Treiber-Lärmschutz führt die Untersuchungen zu Bebauungsplänen mit Vorschlägen für Grundrissgestaltung und Lärmschutzmaßnahmen durch. Es wird die städtebauliche Planung (nach DIN 18 005) unterstützt.

