Lärmminderungspläne und Lärmkartierung

Lärmminderungspläne und Lärmkartierung

Für Wohngebiete und sonstige Gebiete, die Lärm ausgesetzt sind, haben die Gemeinden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 47a) Schallimmissionspläne aufzustellen.

Gemeinsam mit einem Verkehrsplaner hilft Treiber-Lärmschutz dem Stadtplaner bei der Suche nach Lösungen (Lösung von Konflikten) und ermittelt ein optimales Konzept für Lärmminderungs-maßnahmen. Treiber-Lärmschutz führt Lärmkartierung nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie durch.

Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne

Treiber-Lärmschutz führt die Untersuchungen zu Bebauungsplänen mit Vorschlägen für Grundrissgestaltung und Lärmschutzmaßnahmen durch. Es wird die städtebauliche Planung (nach DIN 18 005) unterstützt.