Lärmschutz für Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen

Lärmschutz für Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen

Genehmigungsverfahren für Industrie, Gewerbe oder Freizeitanlagen verlangen oftmals eine schalltechnische Untersuchung zum Nachweis der Lärmbelastung von Wohn- und Erholungsgebieten.

Treiber-Lärmschutz führt Untersuchungen zum Gewerbelärm (nach TA Lärm), zum Sport und Freizeitlärm (nach 18. BImSchV.) sowie zum Schießlärm (nach VDI 3745) durch und schlägt im Bedarfsfall Lärmschutzmaßnahmen vor.